Strassenbahn zu laut? Wie man sich dagegen wehren kann

Strassenbahn

Eine Strassenbahn (bzw. Strassenbahnanlage) im Ortsgebiet ist idR eine behördlich genehmigte Anlage.

Das bedeutet, dass man nach § 364a ABGB nicht verlangen kann, dass die Strassenbahn nicht fahren darf, wenn sie zu laut ist (bzw. dass dass Strassenbahn die Emission von „Luftschall“ unterlassen muss, der ortsunüblich und gesundheitsgefährdend ist und den gesetzlichen Bestimmungen und den Bescheidauflagen der Anlage zuwiderläuft).

Aber: sehr wohl hat man ein Recht darauf, dass die Strassenbahn die von der Behörde festgesetzte Grenzwerte nicht überschreitet.

Ansonsten muss man als Nachbar nur solche Immissionen hinnehmen, die für den Betrieb der genehmigten Anlage typisch sind und auch nicht durch zumutbare Vorkehrungen hintangehalten oder verringert werden können.

Anlassfall waren zwei Strassenbahnlinien in Innsbruck, deren Gleisanlagen nachträglich wesentlich geändert wurden. Der klagende Anrainer hatte sich unter anderem darauf berufen, die seit dem Umbau der Gleisanlage im Kreuzungsbereich erheblich angestiegenen Lärmimmissionen erreichten Werte von bis zu 90 dB beim täglichen Betrieb; sie seien damit gesundheitsgefährdend und überschritten die „gesetzlichen Werte“ bei weitem. Auch bei den nächtlichen Schleif- und Kehrarbeiten werde ein Schallpegel von 80 bis 85 dB erreicht.

Der OGH: Sollte sich ergeben, dass durch den Strassenbahnbetrieb die vom Bewilligungsbescheid gedeckten Schallwerte überschritten werden, wäre der Unterlassungsanspruch insoweit zu bejahen. Soweit der Bescheid derartige Werte nicht enthält, aber – nach den Klagebehauptungen im Kreuzungsbereich – eine Lärmbelästigung besteht, die das bisher ortsübliche Ausmaß in einer die Wohnungsnutzung wesentlich beeinträchtigenden Weise übersteigt, wird zu prüfen sein, inwieweit es möglich und für die Beklagte zumutbar ist, den Lärmpegel zu senken. Dies könnte möglicherweise durch besonders langsames Überfahren besonders lärmverursachender Schienenabschnitte erfolgen. Durch zumutbare Maßnahmen vermeidbare Immissionen sind von einer generellen Anlagengenehmigung in der Regel nicht gedeckt.

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Mag. Ronald Geppl
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