Ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2024

Viel Neues kommt auf uns im Jahr 2024 zu – Vieles wird besser, manches vielleicht auch nicht.

Mietzinserhöhungen durch Indexanpassungen werden in Zukunft bei bestimmten Mietverhältnissen beschränkt („3. MILG“).

Beschränkungen bei Einsicht in das Grundbuch sind geplant, zum Schutz des Privat- und Familienlebens.

Und die nächste Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz steht an, auf Grund der Neugründung eines „Bundesrevisionsverbandes für gemeinnützige Bauvereinigungen“ als zusätzlichen Interessensverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen.

Neues, auch zur Rechtsprechung, dann 2024 auf dieser Webseite.



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Mag. Ronald Geppl
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