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Wohnrechtsanwalt: Mag. Ronald Geppl
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Hochschaubahn bei den Mieten

Inter­es­san­tes zum öster­rei­chi­schen Miet­recht – Gesetz­ge­bung zum Miterleben

Ab 1.1.2016 sol­len wich­ti­ge Ände­run­gen im öster­rei­chi­schen Miet­recht, genau­er: Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keits­recht in Kraft treten.

Die Medi­en haben teil­wei­se schon berich­tet, vor allem durch eine Stel­lung­nah­me des Ver­eins „Mie­ter infor­mie­ren Mieter“.

 

Es haben aber noch 37 ande­re Ein­rich­tun­gen und Ein­zel­per­so­nen Stel­lung­nah­men abgegeben.

Unter ande­ren der Ver­band der gemein­nüt­zi­gen Bau­ver­ei­ni­gun­gen in Wien, der ja die Inter­es­sen­ver­tre­tung der gemein­nüt­zi­gen Bau­ver­ei­ni­gun­gen dar­stellt und daher mit der prak­ti­schen Anwen­dung des Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keits­ge­set­zes ver­traut ist, hat – ohne dazu ein­ge­la­den wor­den zu sein – eine Stel­lung­nah­me abgegeben.

Dabei ist zu bemer­ken, dass der Ver­band eini­ge Bestim­mun­gen als belas­tend sowohl für sei­nen Mit­glieds­ver­ei­ni­gun­gen, als auch für die Nut­zungs­be­rech­tig­ten ansieht: kri­ti­siert wer­den die geplan­ten umfas­sen­den Erhal­tungs­pflich­ten für die Ver­mie­ter­sei­te. Im Gegen­satz zu den „Feind­bil­dern“ von Arbeitnehmer‑, Mie­ter- und Kon­su­men­ten­schutz­ver­bän­den wie „Haus­be­sit­zern“ und „Inves­to­ren“ wer­den näm­lich kurz- bis mit­tel­fris­tig die Bewoh­ner von „Genossenschafts­wohnungen“ selbst durch die Kos­ten die­ser Erhal­tungs­ar­bei­ten finan­zi­ell belastet:

Zusätz­li­che Erhal­tungs­ar­bei­ten in den Woh­nun­gen sind vom Ver­mie­ter vor­zu­neh­men und zu bezahlen

Dann näm­lich, wenn eine gemein­nüt­zi­ge Bau­ver­ei­ni­gung (gBV) die Kos­ten von zusätz­li­chen Erhal­tungs­ar­bei­ten in den Woh­nun­gen finan­zie­ren muss – auf Grund des Kos­ten­de­ckungs­prin­zips näm­lich durch Über­wäl­zung auf die Nut­zungs­be­rech­tig­ten einer Wohnanlage.

Die Inter­es­sens- und wirt­schaft­li­che Lage ist hier sehr ähn­lich wie im Woh­nungs­ei­gen­tum, nur dass dazu im Gegen­satz hier ein „Ver­mie­ter“ die Linie vor­gibt und die Nut­zungs­be­rech­tig­ten weni­ge Mög­lich­kei­ten haben sich dage­gen zu weh­ren oder Maß­nah­men effek­tiv über­prü­fen zu las­sen. Sie erhal­ten auch manch­mal den Ein­druck, dass die gBV das auch weiß.

Eine gBV wird nie damit rech­nen müs­sen, die Ver­wal­tung „ihrer“ Wohn­an­la­ge zu ver­lie­ren. Ver­wal­ter nach dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) die zu „forsch“ ver­wal­ten, müs­sen hin­ge­gen mit der Kün­di­gung des Ver­wal­ter­ver­tra­ges rechnen.

Auch wenn die gBV daher die zusätz­li­chen Erhal­tungs­ar­bei­ten in den Woh­nun­gen durch den Ver­mie­ter vor­neh­men, müs­sen das im End­ergeb­nis ohne­hin wie­der die Nut­zungs­be­rech­tig­ten bezah­len – aller­dings nur im Wege der monat­li­chen Ein­he­bung des Erhal­tungs- und Ver­bes­se­rungs­bei­tra­ges (EVB) über meh­re­re Jah­re hinweg.

Bar­rie­re­freie Maß­nah­men ver­teu­ern Wohn­raum für alle Mieter

Pro­ble­ma­tisch sieht der Ver­band die hohen Kos­ten, die durch die Pflicht zur Durch­füh­rung und Finan­zie­rung von bar­rie­re­frei­en Maß­nah­men ent­ste­hen und daher auch von den (ande­ren) Nut­zungs­be­rech­tig­ten zu zah­len sind – nun aber nicht mehr unbe­dingt über die nächs­ten 10 Jah­re, son­dern neu über die nächs­ten 20 Jahre.

Zwar soll nun der EVB der Höchst­stu­fe (ohne Geneh­mi­gung des Gerichts) 2 Euro statt bis­her 1,71 Euro pro m² betra­gen, aber wenn all die zusätz­li­chen Kos­ten auf die gBV zukom­men, rech­nen die­se vor, dass das wie­der zu Las­ten der „Alt­mie­ter“ geht.

Falls alten– und behin­der­ten­ge­rech­ten Maß­nah­men ohne die Berück­sich­ti­gung der tech­ni­schen und wirt­schaft­li­chen Gege­ben­hei­ten vor­ge­nom­men wer­den müs­sen (sprich: egal, wie das tech­nisch und finan­zi­ell gelöst wer­den soll), wird dies dem­nach Pro­ble­me ver­ur­sa­chen: als Bei­spiel sind genannt die Kos­ten spe­zi­el­ler Auf­zü­ge, die ja bekannt­lich hohe lau­fen­de Erhal­tungs- und War­tungs­kos­ten verursachen.

Dage­gen zu hal­ten ist frei­lich, dass es seit Jah­ren bekannt ist, dass immer mehr Men­schen in Öster­reich ein höhe­res Alters genie­ßen kön­nen und wer­den und dass sie aber auch phy­si­sche Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Der Gesetz­ge­ber scheint das Prin­zip des Gene­ra­tio­nen­aus­gleichs im WGG hier ernst zu nehmen.

Miet­zins­min­de­rung, wenn die „neu­en“ Erhal­tungs­ar­bei­ten nicht durch­ge­führt werden?

Und die Fra­ge wird auch gestellt, ob man nicht nach dem Miet­recht Miet­zins­min­de­rung gel­tend machen kann, wenn die gBV die neu­en Erhal­tungs­ar­bei­ten nicht durchführen.

Das neue EVB-Sys­tem soll im Zusam­men­hang mit den erhöh­ten Erhal­tungs­pflich­ten dann pro­ble­ma­tisch sein, wenn in struk­tur­schwa­chen Gebie­ten (man den­ke nur an Gebiet in der Stei­er­mark oder im nörd­li­chen Wald­vier­tel, die von Abwan­de­rung bedroht sind) die Nut­zungs­be­rech­tig­ten die zusätz­li­chen Aus­ga­ben nicht mehr finan­zie­ren kön­nen, weil sie sich das monat­li­che erhöh­te Nut­zungs­ent­gelt nicht mehr leis­ten können.

Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn wird abge­schöpft bei Wei­ter­ver­kauf von „Genossenschafts­wohnungen“

Der Ver­band begrüßt die neu­en Regeln zur Ver­mei­dung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen durch Mie­ter, die ihre Miet­woh­nun­gen von der „Genos­sen­schaft“ erwor­ben haben und spä­ter sehr gewinn­brin­gend weiterverkaufen:

Der bei den Wie­ner Wohn­rechts­ta­gen 2015 in Wien berich­te­te Fall einer Mie­te­rin, die noch vor ihrem Woh­nungs­kauf (!) von der „Genos­sen­schaft“ die Woh­nung schon mit einem Gewinn in fünf­stel­li­ger Euro­hö­he wei­ter­ver­kauft hat­te, ist den Insi­dern wohl ein Anlass für die neue Rege­lung gewesen.

Umge­hungs­ge­schäf­te (etwa durch Ver­kauf an Ver­wand­te) zu Ver­mei­dung der Spe­ku­la­ti­ons­ab­ga­be soll­ten aber ver­mie­den wer­den, so der Verband.

Für alle Mie­ter, die der­zeit einen Kauf einer Woh­nung einer gBV pla­nen, möch­te der Ver­band gene­rell eine Bestim­mung in das Gesetz auf­ge­nom­men haben, dass für alle am 1.1.2016 „im Gang befind­li­chen“ Erwerbs­vor­gän­ge schon die neu­en Rege­lun­gen gel­ten sollen.

Fazit: Was kommt, ist noch nicht sicher, wei­te­re Dis­kus­sio­nen wer­den folgen.

https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2015/12/Mieten-Rauf-Runter.jpg 2013 2560 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2015-12-01 21:53:492024-12-05 14:45:15Inter­es­san­tes zum öster­rei­chi­schen Miet­recht – Gesetz­ge­bung zum Miterleben
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