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Wohnrechtsanwalt: Mag. Ronald Geppl
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(Kei­ne) nach­träg­li­che Über­tra­gung von Genossenschafts­wohnungen ins Eigentum

Blü­te eines Suk­ku­len­ten als Hoff­nung auf Lösung juris­ti­scher Probleme

Blü­te eines Suk­ku­len­ten als Hoff­nung auf Lösung juris­ti­scher Probleme

Recht auf Über­tra­gung einer Genos­sen­schafts­woh­nung ins Eigentum

Vie­le Genos­sen­schaf­ten (gemein­nüt­zi­ge Bau­ver­ei­ni­gun­gen, gBV) über­tra­gen ihre Woh­nun­gen an die bis­he­ri­gen Mie­ter nach­träg­lich in das Eigentum.

Das aller­dings nur dann, wenn einen gesetz­li­cher Anspruch besteht.

Aus der Bera­tungs­pra­xis sehe ich immer wie­der, dass gBV das den Miet­be­wer­bern nicht so klar machen.

Trotz Anspruch nach WGG kann es aber den­noch sein, dass die­se Über­tra­gung recht­lich nicht mög­lich ist

In der ORF-Sen­dung „Bür­ger­an­walt“ am 27. 4. 2019 wur­de berich­tet: Trotz Hin­weis auf die­ses gesetz­li­che Recht kommt es zu Problemen.

Die­ser Fall war mir auch in mei­ner Kanz­lei berich­tet wor­den. Ich infor­mie­re hier nur über den in der ORF-Sen­dung berich­te­ten Sachverhalt:

Die Wohn­an­la­ge befin­det sich groß­teils auf einer Liegenschaft.

Die Wohn­an­la­ge erstreckt sich jedoch wie eine „Brü­cke“, ein „umge­dreh­tes U“, über eine öffent­li­che Stras­se hinweg.

Den „Mit­tel­teil“ der Wohn­an­la­ge tra­gen Säu­len, die auf der Stras­se stehen.

Woh­nungs­ei­gen­tum an grenz­über­schrei­ten­den Bau­ten ist unzu­läs­sig, das ist inzwi­schen stän­di­ge Recht­spre­chung. Aller­dings betraf das zB. Tief­ga­ra­gen, die unter­ir­disch über die Lie­gen­schafts­gren­ze hin­aus errich­tet wur­den (zB. OGH 5 Ob 60/16h).

Nach dem Woh­nungs­ge­mein­nüt­zig­keits­ge­setz (WGG) haben Mie­ter unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen das Recht auf Eigentumsübertragung.

Auf­grund ande­rer (zivil)rechtlicher Bestim­mun­gen ist aber eine Begrün­dung von Woh­nungs­ei­gen­tum unzulässig.

Damit die Lebens­pla­nung der betrof­fe­nen Woh­nungs­mie­ter nicht beein­träch­tigt wird, sind jetzt als wei­te­ren Schrit­te der gBV G****** bzw. der Stadt Wien geplant:

Ent­wid­mung der Stra­ße als öffent­li­ches Gut und Über­tra­gung in das Eigen­tum der gBV.

Ob das auch erfol­gen kann (auf Grund der Nähe der gBV zur Stadt Wien und dem damit wohl guten Ein­ver­neh­men), wird sich jetzt zeigen.

link (gül­tig bis 3.5.2019):

https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/14011761/Kaufoption-fuer-Mietwohnungen/14486696

Ein Blü­te als Sym­bol der Hoff­nung in die­sem ver­zwick­ten Fall
https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/09/wohnrechtsanwalt-blog-keine-nachtraegliche-uebertragung-von-genossenschaftswohnungen-ins-eigentum.png 1126 1500 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2019-04-28 16:49:022024-12-05 14:47:57(Kei­ne) nach­träg­li­che Über­tra­gung von Genossenschafts­wohnungen ins Eigentum
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