• +43 1 402 28 17
Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Immobilienrecht
Wohnrechtsanwalt: Mag. Ronald Geppl
  • Home: Rechts­an­walt Wien für Immo­bi­li­en­recht | Ronald Geppl
  • Kli­en­ten
    • Mie­ter
    • Ver­mie­ter
    • Kauf­in­ter­es­sen­ten und Eigentümer
    • Haus­ver­wal­tun­gen
  • Rechts­ge­bie­te
    • Miet­recht
    • Wohnungs­eigentums­recht
    • Miet­recht für Genossenschaftswohnungen
    • Rund um Woh­nen und Geschäftslokale
    • Nach­bar­schafts­recht
    • Immo­bi­li­en­ver­trags­recht
  • Medien/Vorträge
    • Medi­en­be­rich­te
    • Ver­öf­fent­li­chun­gen
    • Zeit­schrif­ten
    • Vor­trä­ge
  • (Rechts)Tipps
  • Über mich
  • Kon­takt
  • Menü Menü
Schlosser beim Öffnen einer Tür

Woh­nung ver­mie­ten – Miet­no­ma­den vermeiden

Zwei Fäl­le aus der anwalt­li­chen Pra­xis, die Ver­mie­te­rIn­nen Vor­sicht beim Ver­mie­ten ange­ra­ten lassen: 

In die­sem Jahr 2023 häuf­ten sich in mei­ner Pra­xis die zwangs­wei­sen gericht­li­chen Räu­mun­gen von Woh­nun­gen, weil die Mie­te nicht bezahlt wurde.

Dass die wirt­schaft­li­che Lage es für Mie­te­rin­nen schwie­rig machen kann, die Mie­te zu bezah­len, ist ja noch nachzuvollziehen.

Beson­ders ärger­lich für die Ver­mie­te­rIn­nen ist jedoch, wenn Mie­te­rIn­nen schon weni­ge Wochen nach dem Ein­zie­hen kei­ne Mie­te mehr bezahlen.

Zwei die­ser Fäl­le waren zuletzt beson­ders erwähnenswert:

In einem Fall mie­te­te sich ein Mann mit Fami­lie ein und schaff­te es, einen über­aus gedul­di­gen Ver­mie­ter hin­zu­hal­ten. Erst nach lan­ger Zeit beschritt der Ver­mie­ter den Rechts­weg: Miet­zins- und Räu­mungs­kla­ge und dann die zwangs­wei­se Räu­mung durch das Gericht.

Bedau­er­lich dabei: Der Mie­ter war bereits beim Gerichts­voll­zie­her bekannt als Nicht­zah­ler, der kurz vor Delo­gie­rungs­ter­mi­nen die Woh­nung geräumt, aber ver­sperrt zurücklässt. 

Die Ein­lei­tung der gericht­li­chen Schrit­te, die Bei­zie­hung eines Schlos­sers und einer Spe­di­ti­on ver­ur­sach­ten Kos­ten in 4‑stelliger Höhe. Das alles muss der Ver­mie­ter bezah­len. Der Mietz­ins­aus­fall ist beträchtlich.

Dazu kam noch der Ärger, dass die Bewoh­ner der Woh­nung die Ruhe im Haus gestört hat­ten. Ande­re Bewoh­ner beschwer­ten sich bei der Haus­ver­wal­tung darüber.

Es ist anzu­neh­men, dass der bereits von der Poli­zei gesuch­te Mann wie schon zuletzt wie­der in der nächs­ten Nähe eine Woh­nung anmie­ten wird. Ein neu­es „Spiel“ beginnt. 

In einem ande­ren Fall mie­te­te ein Mann eine Eigen­tums­woh­nung bezahl­te nach kur­zer Zeit ohne Grund kei­ne Mie­te mehr.

Auf­grund von begrün­de­ten Beden­ken, dass ein gesund­heit­li­cher Aus­nah­me­fall vor­lag, hielt man unter Bei­zie­hung von Zeu­gen Nach­schau. Indi­zi­en spra­chen dafür, dass die Woh­nung als Abstei­ge­quar­tier für zahl­rei­che ande­re Men­schen diente.

Tat­säch­lich fand man kei­nen erkrank­ten Mie­ter vor, son­dern mach­te die Woh­nung den Ein­druck, dass der Mie­ter sowie alle ande­ren Per­so­nen die Woh­nung schon lan­ge zuvor flucht­ar­tig und über­stürzt ver­las­sen hatten.

In einem sol­chen Fall kom­men zu den Gerichts‑, Rechtsanwalts‑, Schlos­ser-und Spe­di­ti­ons­kos­ten auch noch die Kos­ten eines „Abwe­sen­heits­ku­ra­tors“ dazu. 

Einen sol­chen muss das Gericht bestel­len, damit nicht Ver­mie­ter miss­bräuch­lich einen krank­heits-oder berufs­be­dingt abwe­sen­den Mie­ter mit­hil­fe der Gerich­te um sei­ne Miet­rech­te bringen.

Die­se Kura­to­ren wer­den vom Gericht bestellt und sind in aller Regel Rechts­an­wäl­tIn­nen die dar­auf ach­ten, dass das Ver­fah­ren den ord­nungs­ge­mä­ßen Weg nimmt.

Wie kann man ver­mei­den, Miet­no­ma­den über den Weg zu laufen?

Seit der de fac­to Abschaf­fung der Mak­ler­ge­bühr für Mie­ter seit 1.7.2023 ist es für Ver­mie­te­rIn­nen umso wich­ti­ger, sich ein genau­es Bild von den Miet­In­ter­es­sen­tin­nen zu machen.

Dazu gehört es u.a. , sich die Iden­ti­tät der Inter­es­sen­ten durch einen Aus­weis nach­wei­sen zu lassen.

Da es in Öster­reich kei­ne offi­zi­el­len Lis­ten „delo­gier­te“ Mie­te­rIn­nen gibt, soll­te man von Miet­in­ter­es­sen­ten die Vor­la­ge ver­lan­gen von:

  • Ein­kom­mens­nach­weis
  • Bestä­ti­gung der Inter­es­sen­ten über frü­he­re pünkt­li­che Mie­ten­zah­lun­gen (sofern man sol­che etwa wegen eines Miet­zins­über­prü­fungs­ver­fah­rens gegen den Vor-Ver­mie­ter wohl schwer­lich erhal­ten wird)
  • Mie­ter­selbst­aus­kunft
  • Info­pass über die wirt­schaft­li­che Zuver­läs­sig­keit, wie zum Bei­spiel den Info­pass des KSV
  • und noch eini­ge ande­re Punk­te mehr

Soll­te es zu Zah­lungs­ver­zö­ge­run­gen oder Zah­lungs­rück­stän­den kom­men, emp­fiehlt es sich, rasch eine per­sön­li­che Klä­rung her­bei­zu­füh­ren. Unab­hän­gig von Erklä­rungs­ver­su­chen ist eine qua­li­fi­zier­te Mah­nung nach § 1118 ABGB zu empfehlen.

Dann hat man schon viel getan, damit man nicht als gutmütige/r Ver­mie­te­rIn aus­ge­nützt wird.

(Foto: Quel­len­hin­weis – KI gene­riert mit Bing Create)

https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2023/11/Foto-Schlosser-beim-Aufbohren-von-Wohnungsschloss.jpg 1024 1024 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2023-11-12 21:04:212024-12-05 14:21:50Woh­nung ver­mie­ten – Miet­no­ma­den vermeiden
  • der Geier fliegt
    Strei­ten bei Gericht wird teu­rer ab 1.4.202527.03.2025 - 14:25
  • das Wiener Riesenrad
    Miet­preis­de­ckel 2025-neu27.03.2025 - 13:56
  • Drei weise Eulen
    Miet­preis­de­ckel 202515.12.2024 - 19:23
  • Wol­len Sie selbst Ihr Haus oder Ihre Woh­nung ver­mie­ten und brau­chen Sie Tipps?14.10.2024 - 13:08
  • Neu­es Eigen­heim ab 1.4.2024 – weni­ger Grund­buchs­ge­bühr zahlen26.03.2024 - 19:16
  • Ein fro­hes Weih­nachts­fest und ein gutes neu­es Jahr 202422.12.2023 - 21:43
  • Schlosser beim Öffnen einer Tür
    Woh­nung ver­mie­ten – Miet­no­ma­den vermeiden12.11.2023 - 21:04
  • Videokamera
    Pri­va­te Videoüberwachung28.09.2023 - 19:39
  • brennendes Holz als Symbol für brennende Rechtsfragen
    Miet­zins zurück­for­dern wegen unwirk­sa­mer Wertsicherungsklausel?15.08.2023 - 19:29
  • schreiendes Gesicht
    Wohn­recht 2022 – was tat sich zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz26.06.2023 - 20:38
  • Ergebnis einer Abstimmung
    Stim­men zäh­len – auch im Woh­nungs­ei­gen­tum eine heik­le Sache22.06.2023 - 21:56
  • Hohe Genos­sen­schafts­mie­ten30.03.2023 - 20:02
  • Glücksbringer
    Ein gutes neu­es Jahr 202331.12.2022 - 16:37
  • Foto Präsentation DI Tappler
    Schim­mel­pilz und Trocknung14.09.2022 - 22:45
  • Ein schwarzer Vogel, der seine Beiträge nicht bezahlt??
    Woh­nungs­ei­gen­tü­mer zah­len Bei­trä­ge nicht – was tun21.05.2022 - 13:48

So erreichen Sie mich:

Mag. Ronald Geppl

Mariahilfer Straße 123 Stg.1, 3. Stock
1060 Wien

Email: wien.office[at]wohnrechtsanwalt.at
Telefon: +43 1 402 28 17

Map und Routenplaner

Meine Klienten:

Mieter

Vermieter

Kaufinteressen und Eigentümer

Hausverwaltungen und Bauvereinigungen

Datenschutzhinweis | Impressum | Mag. Ronald Geppl
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen