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Wohnrechtsanwalt: Mag. Ronald Geppl
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Müll und eine Ratte

Mes­si oder Mes­sie, das ist hier die Frage

Schon ein klei­ner Tipp­feh­ler macht auch das Leben für Wohn­rechts-Juris­ten unter­halt­sam – Tipp­feh­ler kön­nen jedem unter­lau­fen. Ronal­do-Fans aufgepasst: 

Der Begriff Mes­sie-Syn­drom (abge­lei­tet aus dem Eng­li­schen „mess“ , Durch­ein­an­der“) bezeich­net laut wiki­pe­dia ein „zwang­haf­tes Ver­hal­ten, bei dem das über­mä­ßi­ge Ansam­meln von mehr oder weni­ger wert­lo­sen Gegen­stän­den in der eige­nen Woh­nung im Vor­der­grund steht“. Damit „ver­bun­den ist die Unfä­hig­keit, sich von den Gegen­stän­den wie­der zu tren­nen und Ord­nung zu halten“.

Von Mes­sie ist zu unter­schei­den (Lio­nel) Mes­si, der welt­be­rühm­te Fuss­ball­spie­ler, der ein Durch­ein­an­der wohl eher in den Rei­hen des geg­ne­ri­schen Fuss­ball­teams verursacht. 

Auch wenn der Autor die­ses blogs kein Fuss­ball-Exper­te ist: Ein Mes­si-Syn­drom wird wohl zB nur bei den Fans von Cris­tia­no Ronal­do vor­lie­gen: Etwa, wenn im Duell der bei­den Fuss­ball­spie­ler auf dem Fuss­ball­platz Lio­nel Mes­si mehr Tore schie­ßen soll­te ;-). Die­ser klei­ne Tipp­feh­ler ist aber auch schon das Ein­zi­ge, was an dem Sach­ver­halt erhei­ternd sein kann. Den ab und zu selt­sa­men Humor der Juris­ten muss man nach­voll­zie­hen können. 

Wes­halb das Gan­ze auf einem juris­ti­schen blog? Nun, ein „Mes­si“ (rich­tig laut online-duden „Mes­sie“) war wie­der ein­mal Gegen­stand einer Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichtshofs.

Mes­sie-Syn­drom als Kündigungsgrund? 

Wenn ein Mie­ter sei­ne Woh­nung erheb­lich nach­tei­lig gebraucht, kann der Ver­mie­ter des­sen Miet­ver­trag in aller Regel kündigen. 

Den betref­fen­de „Mes­sie“ ( in der im Rechts­in­for­ma­ti­ons­sys­tems des Bun­des ver­öf­fent­lich­ten Ent­schei­dung der­zeit noch mit einem Tipp­feh­ler als „Mes­si“ bezeich­ne­ten) muss kein Ver­schul­den an dem Durch­ein­an­der in sei­ner Woh­nung treffen.

Die Kün­di­gung ver­langt, dass dem Mie­ter die Nach­tei­lig­keit sei­nes Ver­hal­tens bewusst ist oder bewusst sein muss. 

Es kommt nicht auf die „sub­jek­ti­ve“ Erkenn­bar­keit an. Damit ist gemeint, dass die Nach­tei­lig­keit dem kon­kre­ten Mie­ter erkenn­bar ist. Das kann feh­len etwa bei einer psy­chi­schen Krank­heit, als deren Aus­fluss sich das Mes­sie-Syn­drom äußert.

Es reicht für die Wirk­sam­keit der Kün­di­gung, dass einem „durch­schnitt­li­chen“ Mie­ter die Schäd­lich­keit sei­nes Ver­hal­tens erkenn­bar ist.

Im kon­kre­ten Anlass­fall gab der gekün­dig­te Mie­ter an, der Ernst der Lage sei ihm bewusst, und er habe sich wegen des Zustan­des der Woh­nung geniert. Das war nach Rechts­mei­nung des OGH gar nicht mehr ent­schei­dend, um ihn vor der Kün­di­gung zu retten.

Dass sich der Mie­ter spä­ter „bes­ser­te“ war eben­falls recht­lich bedeu­tungs­los – ihm sicher nicht sehr för­der­lich aber war die Stel­lung­nah­me in sei­nem Rechts­mit­tel an den OGH, es sei ein „Fort­schritt“ (Anfüh­rungs­zei­chen durch den OGH gesetzt) ein­ge­tre­ten, und er habe mit den Auf­räum­ar­bei­ten begonnen.

Als Par­tei­en­ver­tre­ter in Gerichts­ver­fah­ren kann man daher nur anra­ten, die Woh­nung schon bis zum Schluss der Ver­hand­lung ers­ter Instanz „pipi­fein“ herz­rich­ten, sonst wird man schon beim Bezirks­ge­richt auf ekin Ver­ständ­nis stoßen.

Quel­le: OGH 25.8.2020, 8 Ob 53/20g

https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2020/10/IMG_1244.jpg 480 640 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2020-10-24 17:18:282024-12-05 14:42:13Mes­si oder Mes­sie, das ist hier die Frage
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