(Keine) nachträgliche Übertragung von Genossenschaftswohnungen ins Eigentum

Blüte eines Sukkulenten als Hoffnung auf Lösung juristischer Probleme

Recht auf Übertragung einer Genossenschaftswohnung ins Eigentum

Viele Genossenschaften (gemeinnützige Bauvereinigungen, gBV) übertragen ihre Wohnungen an die bisherigen Mieter nachträglich in das Eigentum.

Das allerdings nur dann, wenn einen gesetzlicher Anspruch besteht.

Aus der Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass gBV das den Mietbewerbern nicht so klar machen.

Trotz Anspruch nach WGG kann es aber dennoch sein, dass diese Übertragung rechtlich nicht möglich ist

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 27. 4. 2019 wurde berichtet: Trotz Hinweis auf dieses gesetzliche Recht kommt es zu Problemen.

Dieser Fall war mir auch in meiner Kanzlei berichtet worden. Ich informiere hier nur über den in der ORF-Sendung berichteten Sachverhalt:

Die Wohnanlage befindet sich großteils auf einer Liegenschaft.

Die Wohnanlage erstreckt sich jedoch wie eine „Brücke“, ein „umgedrehtes U“, über eine öffentliche Strasse hinweg.

Den „Mittelteil“ der Wohnanlage tragen Säulen, die auf der Strasse stehen.

Wohnungseigentum an grenzüberschreitenden Bauten ist unzulässig, das ist inzwischen ständige Rechtsprechung. Allerdings betraf das zB. Tiefgaragen, die unterirdisch über die Liegenschaftsgrenze hinaus errichtet wurden (zB. OGH 5 Ob 60/16h).

Nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) haben Mieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Eigentumsübertragung.

Aufgrund anderer (zivil)rechtlicher Bestimmungen ist aber eine Begründung von Wohnungseigentum unzulässig.

Damit die Lebensplanung der betroffenen Wohnungsmieter nicht beeinträchtigt wird, sind jetzt als weiteren Schritte der gBV G****** bzw. der Stadt Wien geplant:

Entwidmung der Straße als öffentliches Gut und Übertragung in das Eigentum der gBV.

Ob das auch erfolgen kann (auf Grund der Nähe der gBV zur Stadt Wien und dem damit wohl guten Einvernehmen), wird sich jetzt zeigen.

link (gültig bis 3.5.2019):

https://tvthek.orf.at/profile/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/14011761/Kaufoption-fuer-Mietwohnungen/14486696

Ein Blüte als Symbol der Hoffnung in diesem verzwickten Fall


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Mag. Ronald Geppl
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