Gasexplosion bei Delogierung – wie schützen?

Bild eines Gasherdes

Im Zuge einer Delogierung (zwangsweisen Räumung) in Wien-Hernals kam zu einer Gasexplosion

Die Ermittler kamen nach Medienberichten noch zu keinem Ergebnis, ob die Explosion bei der Delogierung vorsätzlich oder nur fahrlässig zustande kam.

Der Hausverwalter kam dabei ums Leben, als der Gerichtsvollzieher frühmorgens bei der Wohnung angeläutet habe und sich ein offenbar explosives Gas-Luftgemisch entzündet haben soll.

Neben anderen Personen mit leichten Verletzungen wurden der Gerichtsvollzieher und ein Schlosser sowie ein Baby durch Mauerstücke schwerst verletzt.

Am selben Tag wurde in den Medien berichtet, dass der Oberste Gerichtshof eine Verurteilung eines Wohnungsmieters im 1. Wiener Gemeindebezirk (Am hohen Markt) wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und Brandstiftung in erster Instanz bestätigt hatte. Laut rechtskräftigem Urteil soll jener Mieter im jahr 2014 den Inhalt eines mit Benzin gefüllten 15 Liter-Kanisters in der Wohnung entleert und dann das Benzin-Luft-Gemisch entzündet haben. Aufgrund der Detonation geriet damals der gesamte dritte Stock in Vollbrand, eine Studentin kam dabei ums Leben. Der Vorfall stand im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Delogierung.

Sind Delogierungen daher a priori gefährlich?

Kann man Vorsorge treffen?

Beratung der Mieter

Meinungen im Internet kann man entnehmen, ob man derart tragische Fälle durch Betreuung verzweifelter Mieter denn nicht vermeiden kann.

Das Mietrechtsgesetz sieht eine Meldung des Gerichts an die Gemeinde vor, sobald gegen einen Mieter ein Verfahren auf Räumung einer Wohnung eingeleitet wird. Die Gemeinde kann dann soziale Institutionen, die Hilfeleistungen bedrohende Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit erbringen, von der Verfahrenseinleitung oder einem Vergleichsabschluss informieren. Dies wird auch in der Praxis umgesetzt. Eine  Prüfung dieser Institutionen, ob ein Gefährdungspotential vorliegt, wäre im Nachhinein gesehen natürlich wünschenswert.

Psychologische Betreuung an Ort und Stelle

Berücksichtigt man, dass die Kosten einer zwangsweisen Räumung jetzt schon der Vermieter vorweg bezahlen muss, wäre eine verpflichtende vorherige Beiziehung von Fachpersonal zur psychologischen Betreuung der zu Delogierenden mit Kosten verbunden, die der Vermieter wegen der finanziellen Situation der Mieter wohl meist nicht ersetzt erhält.

Der Verfassers dieses Blogs hat bei Delogierungen die Erfahrung gemacht, dass die Gerichtsvollzieher in der Regel sehr sensibel auf die Situation bei zwangsweisen Räumungen reagieren und versuchen, beruhigend einzuschreiten.

Schutzmaßnahmen der Vermieter / Hausverwaltung

Wie der Verfasser dieses Blogs bei einem österreichischen Unternehmen erhoben hat, gibt es auf dem Markt mobile Gas-Test-Geräte, die brennbare Gase und andere Gase wie Kohlenmonoxid (giftig, geruchslos) auch in geringen Dosen messen können und dabei „Alarm schlagen“. Solche Geräte sind bereits um rund EUR 450 netto im Fachhandel zu erwerben.

Solche Gas-Warn-Geräte bei jeder Delogierung einzusetzen, wäre vermutlich etwas überzogen. Es wäre jedoch zweckdienlich, wenn bei bekannten „kritischen Fällen“ die Hausverwaltung oder der Vermieter entsprechende Hinweise gibt oder Vorsorge trifft.

Quellen: DerStandard.at online

 


Labels: , , , , ,


Beitrag teilen:

Mag. Ronald Geppl
Anrufen