Rechtsfristen und Corona

Heute Freitag am 20. 3. 2020 wird ein Gesetzespaket im Nationalrat diskutiert und beschlossen, mit dem u.a. Fristen im Bereich der Justiz unterbrochen werden.

In vielen Fällen ist eine Fristverlängerung bis 30. 4. vorgesehen.

Das wird für alle verfahrensrechtlichen Fristen gelten, die nach Inkrafttreten dieses Gesetz zu laufen begannen, oder die zu diesen Termin noch nicht abgelaufen waren.

Haben Sie also schon vor dem 20.3.2020 eine Ladung, eine Klage oder womöglich sogar eine gerichtliche Aufkündigung Ihres Mietvertrages erhalten, und sind Sie sich nicht sicher ob die Frist schon abgelaufen ist, wenden Sie sich raschest an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Bei einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignis kann man häufig einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, der begründet sein muss.

Sollte bei einem Gericht COVID-19 auftreten, ist dafür gesorgt, dass ein anderes Gericht zuständig sein wird.

Der Gerichtsbetrieb wird allerdings wesentlich eingeschränkt werden, Anhörungen und mündliche Verhandlungen finden nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen statt, etwa bei Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, Sicherheit und Freiheit usw.

weitere Informationen folgen nach Erlassung des Gesetzes – Änderungen sind noch möglich!


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Mag. Ronald Geppl
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