Erleichterungen für Akteneinsicht im Wohnrechtsverfahren bei Gericht

Akteninhalt eines Gerichtsakts

Seit Sommer 2017 ist die elektronische Akteneinsicht nun auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren für Rechtsanwälte möglich.

Das bedeudet in der Praxis, dass Ihr Rechtsanwalt „auf Mausklick“ eine Übersicht über (fast) alle Verfahrensschritte abfragen kann.

Alle Rechtsanwälte mit Anschluss an den elektronischen Rechtsverkehr (das sind also fast alle Anwälte in Österreich) können daher auch ausserhalb der Amtsstunden Akteneinsicht nehmen.

Das bedeutet eine wesentliche Erleichterung und Beschleunigung in diesen Verfahren und verbessert daher auch den Rechtszugang.

In der Rechtspraxis kommt es gerade bei elektronischen Akten ab und zu vor, dass Dokumente zwar bei Gericht eingebracht werden, aber vor einem Verhandlungstermin nicht rechtzeitig der Gegenseite zugestellt werden.

In der Gerichtsverhandlung kann dann häufig keine Stellungnahme abgegeben werden, vor allem wenn die Partei nicht bei Gericht anwesend ist und der Parteienvertreter diese Urkunde vorher noch nie zu Gesicht bekommen hat.

Auch wenn sich Parteien entscheiden,  sich nicht mehr durch Interessensvertretungen, sondern durch einen Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren vertreten zu lassen, erleichtert dies den Wechsel.


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Mag. Ronald Geppl
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