• +43 1 402 28 17
Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Immobilienrecht
Wohnrechtsanwalt: Mag. Ronald Geppl
  • Home: Rechts­an­walt Wien für Immo­bi­li­en­recht | Ronald Geppl
  • Kli­en­ten
    • Mie­ter
    • Ver­mie­ter
    • Kauf­in­ter­es­sen­ten und Eigentümer
    • Haus­ver­wal­tun­gen
  • Rechts­ge­bie­te
    • Miet­recht
    • Wohnungs­eigentums­recht
    • Miet­recht für Genossenschaftswohnungen
    • Rund um Woh­nen und Geschäftslokale
    • Nach­bar­schafts­recht
    • Immo­bi­li­en­ver­trags­recht
  • Medien/Vorträge
    • Medi­en­be­rich­te
    • Ver­öf­fent­li­chun­gen
    • Zeit­schrif­ten
    • Vor­trä­ge
  • (Rechts)Tipps
  • Über mich
  • Kon­takt
  • Menü Menü
Eine Reihe von Steckdosen

Elek­tro­au­tos und Wohnungseigentum

Woh­nungs­ei­gen­tü­mer hat­ten es bis­her nicht leicht, ihre Elek­tro­au­tos in der gemein­sa­men Tief­ga­ra­ge auf­zu­la­den zu dür­fen. Ein nega­ti­ves Bei­spiel aus der Zei­tung – und eine aktu­el­le Gerichts­ent­schei­dung die Hoff­nung weckt.

In einem Bericht der Wie­ner Zei­tung vom 1.3.2020 ist anschau­lich der „Lei­dens­weg“ eines Ein­fa­mi­li­en­haus­be­sit­zers dar­ge­stellt. Er woll­te auf sei­nem PKW-Abstell­platz sein Elek­tro­au­to am Strom­netz laden und ver­leg­te ein Kabel zu sei­nem Stell­platz. Die Unter­las­sungs­kla­ge einer Mit­ei­gen­tü­me­rin folg­te auf dem Fuße, erfolgreich.

Im fol­gen­den zwei­ten – nun außer­strei­ti­gen – Gerichts­ver­fah­ren bean­trag­te der umwelt­be­wuss­te Eigen­tü­mer, dass das Gericht im Nach­hin­ein die Zustim­mung (aller) ande­ren Eigen­tü­mer zur Mon­ta­ge des Strom­an­schlus­ses erset­zen möge.

Das Bezirks­ge­richt, die ers­te Instanz, gab dem umwelt­be­wuss­ten Woh­nungs­ei­gen­tü­mer Recht. Ob in Zukunft bei Errich­tung wei­te­rer Lade­stel­len der Haus­an­schluss womög­lich nicht mehr aus­rei­che, ist im Anlass­fall nicht wichtig.

Allen Mit­ei­gen­tü­mern unan­ge­nehm ist laut Zei­tungs­ar­ti­kel der Umstand, dass sie in sol­chen Gerichts­ver­fah­ren, auch wenn sie nichts gegen die Lade­sta­ti­on haben, als Antrags­geg­ner geführt werden.

Sehr anschau­lich bringt der Arti­kel der Wie­ner Zei­tung Stand­punk­te u.A. der Wie­ner Net­ze, die auf die Sinn­haf­tig­keit von Last­ma­nage­ment­sys­te­men hin­wei­sen, die aber hohe Kos­ten verursachen.

NEU und bis­her nur in Rechts­sät­zen im RIS oder in der RDB nach­zu­le­sen ist eine Ent­schei­dung des OGH vom 18.12.2019, 5 Ob 173/19f, die die Ent­schei­dung des Erst­ge­richts – aber zu einem ande­ren Gerichts­ver­fah­ren – bestä­ti­gen dürfte:

Maß­nah­men wie die Ver­le­gung einer Elek­tro­lei­tung samt Errich­tung einer Wall­box in einer tech­nisch einer Steck­do­se ver­gleich­ba­ren Aus­füh­rung (hier: zur Ermög­li­chung ein­pha­si­gen Ladens mit maxi­mal 3,7 kW) sind als pri­vi­le­gier­te Ver­le­gung einer Strom­lei­tung samt ähn­li­cher Ein­rich­tung iSd § 16 Abs 2 Z 2 zwei­ter Satz WEG 2002 anzu­se­hen (!) , wobei kei­ne Auf­spal­tung in eine Ände­rung der Strom­lei­tung einer­seits und des Strom­aus­las­ses (hier in Form der Wall­box) ande­rer­seits statt­zu­fin­den hat. 

Die rechts­ge­stal­ten­de Ent­schei­dung des Gerichts über die­se Ände­rung ist bedin­gungs­feind­lich, und auf befürch­te­te Bei­spiels­fol­gen ist nicht einzugehen. 

Die­se Rechts­ge­stal­tung nur auf­lö­send bedingt zu begeh­ren und sie auch so zu bewil­li­gen (in einer E des LGZ Inns­bruck erfolg­te die Zustim­mung des Gerichts nur unter der Bedin­gung, dass nicht in Zukunft wei­te­re Mit­ei­gen­tü­mer einen Grenz­wer­te über­stei­gen­den Anschluss begeh­ren), ist weder im WEG noch im Auß­StrG vor­ge­se­hen und wider­spricht dem Bedürf­nis nach einer klar erkenn­ba­ren, durch die Ent­schei­dung neu gestal­te­ten Rechtslage. 

Dass in Zukunft mög­li­cher­wei­se die Ener­gie­ver­sor­gung des gesam­ten Hau­ses gefähr­det wird, ist dem­nach unbe­acht­lich, da noch nicht abse­h­abr ist ob ande­re Eigen­tü­mer eben­falls Anschlüs­se anbrin­gen wol­len, und auch durch die tech­ni­sche Ent­wick­lung sich Ände­run­gen erge­ben könnten. 

Sobald die­se Ent­schei­dung im RIS des Bun­des ver­öf­fent­licht wur­de, ist gewiss mit einer span­nen­den Dis­kus­si­on – auch in tech­ni­scher Sicht – zu rech­nen. Es wird sich emp­feh­len, mit ände­rungs­wil­li­gen Eigen­tü­mern zu spre­chen und gemein­sa­me Lösun­gen zu treffen.

https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2020/03/Steckdosenorgie.jpg 2560 1920 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2020-03-05 15:52:542024-12-05 14:44:00Elek­tro­au­tos und Wohnungseigentum
  • der Geier fliegt
    Strei­ten bei Gericht wird teu­rer ab 1.4.202527.03.2025 - 14:25
  • das Wiener Riesenrad
    Miet­preis­de­ckel 2025-neu27.03.2025 - 13:56
  • Drei weise Eulen
    Miet­preis­de­ckel 202515.12.2024 - 19:23
  • Wol­len Sie selbst Ihr Haus oder Ihre Woh­nung ver­mie­ten und brau­chen Sie Tipps?14.10.2024 - 13:08
  • Neu­es Eigen­heim ab 1.4.2024 – weni­ger Grund­buchs­ge­bühr zahlen26.03.2024 - 19:16
  • Ein fro­hes Weih­nachts­fest und ein gutes neu­es Jahr 202422.12.2023 - 21:43
  • Schlosser beim Öffnen einer Tür
    Woh­nung ver­mie­ten – Miet­no­ma­den vermeiden12.11.2023 - 21:04
  • Videokamera
    Pri­va­te Videoüberwachung28.09.2023 - 19:39
  • brennendes Holz als Symbol für brennende Rechtsfragen
    Miet­zins zurück­for­dern wegen unwirk­sa­mer Wertsicherungsklausel?15.08.2023 - 19:29
  • schreiendes Gesicht
    Wohn­recht 2022 – was tat sich zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz26.06.2023 - 20:38
  • Ergebnis einer Abstimmung
    Stim­men zäh­len – auch im Woh­nungs­ei­gen­tum eine heik­le Sache22.06.2023 - 21:56
  • Hohe Genos­sen­schafts­mie­ten30.03.2023 - 20:02
  • Glücksbringer
    Ein gutes neu­es Jahr 202331.12.2022 - 16:37
  • Foto Präsentation DI Tappler
    Schim­mel­pilz und Trocknung14.09.2022 - 22:45
  • Ein schwarzer Vogel, der seine Beiträge nicht bezahlt??
    Woh­nungs­ei­gen­tü­mer zah­len Bei­trä­ge nicht – was tun21.05.2022 - 13:48

So erreichen Sie mich:

Mag. Ronald Geppl

Mariahilfer Straße 123 Stg.1, 3. Stock
1060 Wien

Email: wien.office[at]wohnrechtsanwalt.at
Telefon: +43 1 402 28 17

Map und Routenplaner

Meine Klienten:

Mieter

Vermieter

Kaufinteressen und Eigentümer

Hausverwaltungen und Bauvereinigungen

Datenschutzhinweis | Impressum | Mag. Ronald Geppl
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen