• +43 1 402 28 17
Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Immobilienrecht
Wohnrechtsanwalt: Mag. Ronald Geppl
  • Home: Rechts­an­walt Wien für Immo­bi­li­en­recht | Ronald Geppl
  • Kli­en­ten
    • Mie­ter
    • Ver­mie­ter
    • Kauf­in­ter­es­sen­ten und Eigentümer
    • Haus­ver­wal­tun­gen
  • Rechts­ge­bie­te
    • Miet­recht
    • Wohnungs­eigentums­recht
    • Miet­recht für Genossenschaftswohnungen
    • Rund um Woh­nen und Geschäftslokale
    • Nach­bar­schafts­recht
    • Immo­bi­li­en­ver­trags­recht
  • Medien/Vorträge
    • Medi­en­be­rich­te
    • Ver­öf­fent­li­chun­gen
    • Zeit­schrif­ten
    • Vor­trä­ge
  • (Rechts)Tipps
  • Über mich
  • Kon­takt
  • Menü Menü
Zustellung über Zustelldienste für Unternehmen Pflicht

Unter­neh­mer: Neue Pflich­ten für elek­tro­ni­sche Zustellungen

Mög­lichst rasch soll­ten Unter­neh­mer zu Beginn des Jah­res 2019 ihre Infra­struk­tur anpas­sen: Gerich­te und Ver­wal­tungs­be­hör­den kön­nen bei den meis­ten Unter­neh­men seit 1. 12. 2018 elek­tro­ni­sche Zustel­lun­gen über Zustell­diens­te Erle­di­gun­gen zustellen!

In den Medi­en noch nicht so ver­brei­tet (da immer noch mit den Nach­wir­kun­gen der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung beschäf­tigt), aber zB auf Digi­ta­les Öster­reich oder zB im Fach­ar­ti­kel in der Zeit­schrift jusIT vom Jän­ner 2019 ist eine Umwäl­zung für Unter­neh­men nachzulesen:

Alle Unter­neh­men im Sinn des § 3 Z 20 Bun­des­sta­tis­tik­ge­setz müs­sen grund­sätz­lich elek­tro­ni­sche Zustel­lun­gen von Ver­wal­tungs­be­hör­den und Gerich­ten entgegennehmen.

(Durch die Regis­trie­rung bei elek­tro­ni­schen Zustell­diens­ten wird soll es in Zukunft auch mög­lich sein, kos­ten­pflich­tig Doku­men­te zwi­schen Unter­neh­men und Bür­ge­rIn­nen unab­streit­bar und bei Hin­ter­le­gung eines Zer­ti­fi­kats auch sicher (ver­schlüs­selt) zuzu­stel­len, was auch mit Erspar­nis­sen für Unter­neh­men ver­bun­den sein kann.)

Die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen dazu fin­den sich in § 28–37b ZustellG.

Abge­se­hen von den elek­tro­ni­schen Zustell­diens­ten, die im ZustellG beschrie­ben wer­den, sind auch Zustel­lun­gen über den elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr (ERV, für Nota­re und Rechts­an­wäl­te), elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­te­me einer Behör­de, Finanz-Online und E‑Mail im Gesetz geregelt.

Regis­trie­rung bei elek­tro­ni­schen Zustell­diens­ten empfohlen

Ver­schie­de­ne elek­tro­ni­sche Zustell­diens­te sind für Zustel­lun­gen, die einen Zustell­nach­weis erfor­dern, vor­ge­se­hen. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass man bei so einem Zustell­dienst auch regis­triert ist.

Wenn man sich bei so einem Zustell­dienst ein­loggt, bestä­tigt man, alle im Post­fach befind­li­chen Doku­men­te emp­fan­gen zu haben.

Die­se Bestä­ti­gung wird dann dem jewei­li­gen Absen­der übermittelt.

Damit man nicht täg­lich in meh­re­re elek­tro­ni­sche Post­fä­cher ein­se­hen muss, ist im ZustellG ein „Anzei­ge­mo­dul“ vor­ge­se­hen. Das bedeu­tet, dass ein­lan­gen­de Post über ERV, Finanz Online, elek­tro­ni­sche Zustell­diens­te etc. gemein­sam erfasst wird. 

Fir­men­in­ter­ne Orga­ni­sa­ti­on zum elek­tro­ni­schen Post­ein­gang vorsehen

Über die E‑Mail-Adres­se, die man bei die­sem Anzei­ge­mo­dul unter­legt hat, erhält man eine Ver­stän­di­gung von ein­ge­lang­ter Post.

Die­ses Anzei­ge­mo­dul ist in Zukunft über das Unter­neh­mens­ser­vice­por­tal der Repu­blik Öster­reich (für Unter­neh­men) und über Help.gv.at (für Bür­ge­rIn­nen) zugreifbar.

Vor­läu­fig noch aus­ge­nom­men­von der elek­tro­ni­schen Zustel­lung sind Unter­neh­men, die kei­nen Inter­net­zu­gang haben (inter­net­fä­hi­ge Mobil­te­le­fo­ne gel­ten jedoch als sol­cher Zugang; die­se Aus­nah­me gilt über den 31. 12. 2019 hin­aus), oder zwar einen Zugang aber kei­ne Regis­trie­rung beim USP oder noch kei­ne E‑Mail-Adres­se haben (die­se Aus­nah­me gilt nur bis 31. 12. 2019, sodass bald orga­ni­sa­to­ri­sche Schrit­te gesetzt wer­den sollten).

Ist man sich noch nicht so sicher über die zu set­zen­den Schrit­te, emp­fiehlt es sich jetzt schon elek­tro­ni­schen Zustel­lun­gen zu wider­spre­chen, dann erfolgt die Zustel­lung wie bis­her in Papier­form. Der Wider­spruch gilt aber für Unter­neh­mer nur bis 31. 12. 2019.

Klein­un­ter­neh­mer, also mit einem Umsatz bis zu € 30.000 jähr­lich, sind auch über den 31. 12. 2019 hin­aus nicht ver­pflich­tet, Zustel­lun­gen elek­tro­nisch ent­ge­gen­zu­neh­men, Details sind nach­zu­le­sen und es wird schon span­nend wer­den, wie dann die steu­er­recht­li­chen Bestim­mun­gen für die Fra­ge der ord­nungs­ge­mä­ßen Zustel­lung her­an­ge­zo­gen werden.

https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2019/03/IMG_9970.jpg 240 320 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2019-03-10 19:40:472024-12-05 14:47:52Unter­neh­mer: Neue Pflich­ten für elek­tro­ni­sche Zustellungen
  • der Geier fliegt
    Strei­ten bei Gericht wird teu­rer ab 1.4.202527.03.2025 - 14:25
  • das Wiener Riesenrad
    Miet­preis­de­ckel 2025-neu27.03.2025 - 13:56
  • Drei weise Eulen
    Miet­preis­de­ckel 202515.12.2024 - 19:23
  • Wol­len Sie selbst Ihr Haus oder Ihre Woh­nung ver­mie­ten und brau­chen Sie Tipps?14.10.2024 - 13:08
  • Neu­es Eigen­heim ab 1.4.2024 – weni­ger Grund­buchs­ge­bühr zahlen26.03.2024 - 19:16
  • Ein fro­hes Weih­nachts­fest und ein gutes neu­es Jahr 202422.12.2023 - 21:43
  • Schlosser beim Öffnen einer Tür
    Woh­nung ver­mie­ten – Miet­no­ma­den vermeiden12.11.2023 - 21:04
  • Videokamera
    Pri­va­te Videoüberwachung28.09.2023 - 19:39
  • brennendes Holz als Symbol für brennende Rechtsfragen
    Miet­zins zurück­for­dern wegen unwirk­sa­mer Wertsicherungsklausel?15.08.2023 - 19:29
  • schreiendes Gesicht
    Wohn­recht 2022 – was tat sich zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz26.06.2023 - 20:38
  • Ergebnis einer Abstimmung
    Stim­men zäh­len – auch im Woh­nungs­ei­gen­tum eine heik­le Sache22.06.2023 - 21:56
  • Hohe Genos­sen­schafts­mie­ten30.03.2023 - 20:02
  • Glücksbringer
    Ein gutes neu­es Jahr 202331.12.2022 - 16:37
  • Foto Präsentation DI Tappler
    Schim­mel­pilz und Trocknung14.09.2022 - 22:45
  • Ein schwarzer Vogel, der seine Beiträge nicht bezahlt??
    Woh­nungs­ei­gen­tü­mer zah­len Bei­trä­ge nicht – was tun21.05.2022 - 13:48

So erreichen Sie mich:

Mag. Ronald Geppl

Mariahilfer Straße 123 Stg.1, 3. Stock
1060 Wien

Email: wien.office[at]wohnrechtsanwalt.at
Telefon: +43 1 402 28 17

Map und Routenplaner

Meine Klienten:

Mieter

Vermieter

Kaufinteressen und Eigentümer

Hausverwaltungen und Bauvereinigungen

Datenschutzhinweis | Impressum | Mag. Ronald Geppl
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen