Streiten bei Gericht wird teurer ab 1.4.2025
Ab 1. April 2025 wird es wieder teurer, wenn man sein Recht über das Gericht geltend machen will.
Mit Verordnung der neuen Bundesministerin für Justiz werden zahlreiche Positionen im Gerichtsgebührengesetz an die Teuerung angepasst.
Es kommt zu massiven Erhöhungen der Gerichtsgebühren von 23 %, die vor allem Streitigkeiten unter EUR 350.000 betreffen.
Grund dafür ist die gesetzlich geltende Inflationsanpassung der Gerichtsgebühren, die zuletzt 2021 erfolgte. Aufgrund der Teuerungswelle hatte man die Anpassung ausgesetzt.
Im Mietenbereich betrifft das vor allem das Einklagen offener Mietzinse, aber auch die relativ niedrigen Gebühren für gerichtliche Aufkündigungen (EUR 140 statt EUR 114) und Pauschalgebühren für wohnrechtliche Außerstreitverfahren vor dem Bezirksgerichten, sowohl im Miet- als auch im Wohnungseigentumsrecht (EUR 107 statt EUR 87).
Falls man sich bereits in einem Gerichtsverfahren befindet und gegen eine Gerichtsentscheidung ein Rechtsmittel einbringen möchte/muss, sollte man ebenfalls mit einer spürbaren Anhebung der Gerichtsgebühr rechnen.
Nicht umfasst sind Gebühren, die einen Prozentsatz einer Bemessungsgrundlage ausmachen. Das ist zum Beispiel die Eintragungsgebühr im Grundbuch.
Positiv ist, dass auch die Einkommensgrenze, bis zu der man von den Gerichtsgebühren befreit ist, von EUR 14.834 auf 18.251 angehoben wird.
Kritik
Die österreichischen Rechtsanwälte kritisieren die Höhe der österreichischen Gerichtsgebühren, weil laut einer Studie des Europarats über die Gerichtsgebühren 117 % des Justiz-Budgets eingehoben werden.
Das bedeutet, dass die Justiz mehr einnimmt, als sie ausgibt. Außerdem ist Österreich danach im Europavergleich einsamer Spitzenreiter bei den Justizgebühren.
Wenn es um das Einbringlichmachen von zu vom Gericht zugesprochenen Ansprüchen geht, ist in der anwaltlichen Praxis in den letzten Monaten leider zu bemerken, dass es Monate dauert zwischen der Exekutionsbewilligung und der Pfändung durch den/die Gerichtsvollzieher(in). Das liegt aber nicht am fehlenden Engagement, sondern daran dass wie in vielen anderen Bereichen Personal fehlt.
Jobangebote
Wem es also Spaß macht, andere Menschen frühmorgens mit Fug und Recht aus dem Bett zu holen und wer dafür auch anständig entlohnt werden möchte, melden Sie sich bei der Justiz!