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der Geier fliegt

Strei­ten bei Gericht wird teu­rer ab 1.4.2025

Ab 1. April 2025  wird es wie­der teu­rer, wenn man sein Recht über das Gericht gel­tend machen will.

Mit Ver­ord­nung der neu­en Bun­des­mi­nis­te­rin für Jus­tiz wer­den zahl­rei­che Posi­tio­nen im Gerichts­ge­büh­ren­ge­setz  an die Teue­rung angepasst.

Es kommt zu mas­si­ven Erhö­hun­gen der Gerichts­ge­büh­ren von 23 %, die vor allem Strei­tig­kei­ten unter EUR 350.000 betreffen.

Grund dafür ist die gesetz­lich gel­ten­de  Infla­ti­ons­an­pas­sung der Gerichts­ge­büh­ren, die zuletzt 2021 erfolg­te. Auf­grund der Teue­rungs­wel­le hat­te man die Anpas­sung ausgesetzt.

 Im Mie­ten­be­reich betrifft das vor allem das Ein­kla­gen offe­ner Miet­zin­se, aber auch die rela­tiv nied­ri­gen Gebüh­ren für gericht­li­che Auf­kün­di­gun­gen (EUR 140 statt EUR 114) und Pau­schal­ge­büh­ren für wohn­recht­li­che Außer­streit­ver­fah­ren vor dem Bezirks­ge­rich­ten, sowohl im Miet- als auch im Wohnungs­eigentums­recht (EUR 107 statt EUR 87).

Falls man sich  bereits in einem Gerichts­ver­fah­ren befin­det und gegen eine Gerichts­ent­schei­dung ein Rechts­mit­tel ein­brin­gen möchte/muss,  soll­te man eben­falls mit einer spür­ba­ren Anhe­bung der Gerichts­ge­bühr rechnen.

Nicht umfasst sind Gebüh­ren, die einen Pro­zent­satz einer Bemes­sungs­grund­la­ge aus­ma­chen.  Das ist zum Bei­spiel die Ein­tra­gungs­ge­bühr im Grundbuch.

Posi­tiv ist, dass auch die  Ein­kom­mens­gren­ze,  bis zu der man von den Gerichts­ge­büh­ren befreit ist, von EUR 14.834 auf 18.251 ange­ho­ben wird.

Kri­tik

Die öster­rei­chi­schen Rechts­an­wäl­te kri­ti­sie­ren die  Höhe der öster­rei­chi­schen Gerichts­ge­büh­ren, weil laut einer Stu­die des Euro­pa­rats über die Gerichts­ge­büh­ren 117 % des Jus­tiz-Bud­gets ein­ge­ho­ben werden.

Das bedeu­tet, dass die Jus­tiz  mehr ein­nimmt, als sie aus­gibt. Außer­dem ist Öster­reich danach im Euro­pa­ver­gleich ein­sa­mer Spit­zen­rei­ter bei den Justizgebühren.

Wenn es um das Ein­bring­lich­ma­chen von zu vom Gericht zuge­spro­che­nen Ansprü­chen geht, ist in der anwalt­li­chen Pra­xis in den letz­ten Mona­ten lei­der zu bemer­ken, dass es Mona­te dau­ert zwi­schen der Exe­ku­ti­ons­be­wil­li­gung und der Pfän­dung  durch den/die Gerichtsvollzieher(in). Das liegt aber nicht  am feh­len­den Enga­ge­ment, son­dern dar­an dass wie in vie­len ande­ren Berei­chen Per­so­nal fehlt. 

Job­an­ge­bo­te

Wem es also Spaß macht, ande­re Men­schen früh­mor­gens mit Fug und Recht aus dem Bett zu holen und  wer dafür auch anstän­dig ent­lohnt wer­den möch­te, mel­den Sie sich bei der Justiz!

https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2025/03/img-0446.jpg 1333 2000 Ronald Geppl https://www.wohnrechtsanwalt.at/wp-content/uploads/2024/06/wohnrechtsanwalf-logo-2024-725px-mit-rand.png Ronald Geppl2025-03-27 14:25:132025-03-27 14:41:28Strei­ten bei Gericht wird teu­rer ab 1.4.2025
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