Geschäftslokale Wohnungseigentum – Betriebskosten senken, Verkehrswert steigern

Schöne Kacheln im Vorhaus

Geschäftslokale in Gebäuden mit Wohnungseigentumsbegründung vor 2002 weisen oft zu hohe Nutzwerte auf. Diese sind oft für die Höhe der Betriebskosten maßgeblich. Ab 1.1.2022 gibt es befristet die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer den Anteil an den Betriebskosten zu senken.

Der Anteil eines Geschäftslokales an den „Aufwendungen auf die Liegenschaft“ (Betriebskosten, Instandhaltungskosten etc) errechnet sich meistens aus dem Verhältnis (Nutzwert des Lokals) : (Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte).

Bei Wohnungseigentumsbegründung nach dem Wohnungseigentumsobjekt 1948 errechnete sich der Nutzwert aus den Jahresmietwerten. Bei Wohnungseigentumsbegründung nach dem Wohnungseigentumsobjekt 1975 oft nach einem relativ hohen Regelnutzwert. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 soll dieser im Vergleich zu dem einer Wohnung das Verhältnis 1:2 nicht überschreiten. Früher wurden aber auch höhere Werte als gerechtfertigt angesehen.

Antragstellung bis Ende 2024 erforderlich

Mit der Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2022 gilt seit 1.1.2022 , dass man bis Ende 2024 beim Bezirksgericht einen Antrag auf Herabsetzung des Nutzwerte der Geschäftslokale stellen kann.


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Mag. Ronald Geppl
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