Sonderumlage an den Wohnungseigentumsverwalter
Auch Zahlungen an den Hausverwalter, die ein Vorschuss für bereits durchgeführte Erhaltungsarbeiten sind „Leistungen in die Rücklage“ einer Wohnungseigentumsanlage Eine „Sonderumlage“, die eine Neuerrichtung eines Aufzugs finanzieren soll, ist so ein Beitrag zur Rücklage. Solange die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht durch einen Beschluss dem Verwalter eine gegenteilige Weisung erteilt, ist der Verwalter (!) dazu berechtigt, … Sonderumlage an den Wohnungseigentumsverwalter weiterlesen
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