Son­der­um­la­ge an den Wohnungseigentumsverwalter

Auch Zah­lun­gen an den Haus­ver­wal­ter, die ein Vor­schuss für bereits durch­ge­führ­te Erhal­tungs­ar­bei­ten sind „Leis­tun­gen in die Rück­la­ge“ einer Woh­nungs­ei­gen­tums­an­la­ge Eine „Son­der­um­la­ge“, die eine Neu­errich­tung eines Auf­zugs finan­zie­ren soll, ist so ein Bei­trag zur Rück­la­ge. Solan­ge die Mehr­heit der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer nicht durch einen Beschluss dem Ver­wal­ter eine gegen­tei­li­ge Wei­sung erteilt, ist der Ver­wal­ter (!) dazu berech­tigt, … Son­der­um­la­ge an den Woh­nungs­ei­gen­tums­ver­wal­ter weiterlesen