Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft nur in Verwaltungsangelegenheiten
Gut gemeint, und eine interessante Idee, Wohnungseigentum mit zusätzlichen Dienstleistungen zu kombinieren. Allerdings: das österreichische Wohnungseigentumsgesetz kann einen Strich gegen die Rechnung machen. Der Bauträger (und Mehrheitseigentümer der Liegenschaft) sah ein „Herrenhausparkmanagement“ vor, als Bezeichnung für ein Service- und Dienstleistungskonzept: etwa Organisation, angefangen bei frischem Gebäck am Wochenende, über die Beschaffung von Karten für die […]