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Akontozahlungen bei nichtigem Wohnungseigentum

Auch wenn aufgrund eines Fehlers Wohnungseigentum im Grundbuch „vernichtbar“ eingetragen wurde, besteht das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft, Akontozahlungen von säumigen „Wohnungseigentümern“ einzuklagen. Ein von der Hausverwaltung […]

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Mag. Ronald Geppl
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